Gas

Festlegung des Grundversorgers nach§ 36 Abs. 2 EnWG Grundversorgung Gas

Der Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert. Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind gemäß Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die kommenden drei Kalenderjahre festzulegen, diesen bis zum 30. September im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Die Feststellung am 1. Juli 2024 ergab, dass der Vertrieb der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH als Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 festgelegt wurde.

Feststellung Grundversorger Gas - 01.07.2024

Die allgemeinen sowie die ergänzenden Bedingungen für die Versorgung aus dem Niederdrucknetz; sowie die allgemeinen Gastarife für die Grund- und Ersatzversorgung erhalten sie über die Homepage der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH im jeweiligen Menüpunkt.

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