Sie möchten Ihre Einspeiseanlage in Zukunft als Kleinunternehmer betreiben?
Die Umstellung der Besteuerung ist nur in Zukunft (zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres) möglich.
Das Vorgehen ist vorab mit dem Finanzamt und Ihrem Steuerberater abzustimmen. Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH übernimmt keine Berechtigungsprüfung oder steuerliche Beratung.
EEG SEPA-Lastschriftmandant für Erzeugungsanlagen
Wichtig für Sie: einige Informationen als Ergänzung zur Stellungnahme
Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 W
Umschreibung einer Stromerzeugungsanlage (Betreiberwechsel)
Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Weitere Information zur Anmeldung von Erzeugungsanlagen finden Sie unter:
Anmeldeformulare