Übersicht Preisbremsen

Übersicht Preisbremsen

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden

Bitte beachten Sie, dass bei der Jahresabrechnung 2022 für Strom bzw. Gas bzw. Wärme der Entlastungsbetrag zur Strom- bzw. Gaspreisbremse bei der Abschlagsberechnung für 2023 noch nicht angerechnet wurde.

Bedingt durch den knappen Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens und der erst am 16.12.2022 verabschiedeten Gesetze, ist es uns momentan noch nicht möglich, die komplexe Konzeption der beiden neuen Gesetze (Strompreisbremsegesetz – StromPBG und Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetz EWPBG) hinsichtlich der Abschlagshöhe (Abschläge für 2023) anzuwenden.

Die Umsetzung der Preisbremsen werden voraussichtlich bis März 2023 im Abrechnungssystem zur Verfügung stehen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über die Neuberechnung der Abschlagsbeträge informieren.

entlastungen grafik

Informationen der Bundesregierung: Wir entlasten Deutschland

Ihr Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Januar 2023

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